Allgemeine Geschäftsbedingungen Adrider (AGB)

I. Geltungsbereich der AGB und Vertragsgrundlagen für den Fahrzeughalter

1.            Adrider GmbH (nachfolgend „Adrider“) betreibt unter www.adrider.ch eine Online-Vermittlungs- und Serviceplattform für Autowerbung. Die Plattform bietet Fahrzeughaltern die Möglichkeit, ihr Fahrzeug als Werbefläche für Gewerbetreibende (nachfolgend „Werbepartner“) anzubieten und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, das passende Fahrzeug für ihre Autowerbung zu finden.

2.            Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Adrider und dem Fahrzeughalter, welcher sich auf der Onlineplattform www.adrider.ch registriert und so die Dienste von Adrider in Anspruch nimmt. Spezifizierende, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen werden bei erfolgreicher Vermittlung  in der Einzelauftragsbestätigung/Einzelvertrag schriftlich festgehalten.

3.            Zur erfolgreichen Registrierung muss der Fahrzeughalter mittels „Button“ bestätigen, dass er diese AGB gelesen und sie vollumfänglich akzeptiert hat. Die AGB gelten damit als vorbehaltlos angenommen. Mit Annahme der AGB bestätigt der Fahrzeughalter zugleich, seinen Wohnsitz in der Schweiz zu haben. Fahrzeughalter ohne Wohnsitz in der Schweiz werden nicht als Vertragspartner akzeptiert.

 

II. Registrierung und Zustandekommen eines Einzelvertrages

1.            Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen der Adrider ist die Registrierung/Anmeldung unter www.adrider.ch. Die Registrierung ist kostenlos. Adrider ist in der Annahme oder Ablehnung der Registrierung frei und Adrider  kann die Registrierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen.  Auch der Fahrzeughalter ist berechtigt, seine Registrierung jederzeit mittels seines Zugangscodes, welcher er bei der Registrierung erhält, zu löschen. Eine erfolgreiche Registrierung gibt dem Fahrzeughalter keinen Anspruch auf eine Vermittlung seines Fahrzeuges und eine damit zusammenhängende Entschädigung. 

2.            Der Fahrzeughalter verpflichtet sich, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten.

Die Registrierungsdaten bleiben auch dann auf der Plattform wenn es zu einem Einzelvertrag kommt. Sie werden lediglich bis zur Beendigung des Einzelvertrages aus den Offertangeboten an die Werbepartner gelöscht.

3.            Durch die Registrierung stellt der Fahrzeughalter die von Ihm angegebenen Flächen auf seinem Fahrzeug den Werbepartnern zur Autowerbung für 1-24 Monate zur Verfügung.

4.            Hat Adrider einen geeigneten Werbepartner gefunden, kontaktiert Adrider den Fahrzeughalter per e-mail und gibt ihm den Werbepartner, die Laufzeit, die Höhe der Vergütung, die Kontakdaten der Beklebestelle sowie Terminvorschläge für die Beklebung bekannt. Ist der Fahrzeughalter mit den Konditionen einverstanden, teilt er dies Adrider mittels e-mail innert 48 Stunden mit. Diese Mitteilung ist für den Fahrzeughalter rechtsverbindlich. Für Adrider hingegen ist erst die darauf folgende Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Fahrzeughalter per e-mail rechtsverbindlich (zustande kommen des Einzelvertrages).

5.            Nachträgliche Änderungen der Leistungen und/oder Vergütung bedürfen der schriftlichen Einigung.

6.            Adrider ist zur sofortigen Auflösung des Einzelvertrages oder Kürzung der Vergütung berechtigt, wenn das Fahrzeug des Fahrzeughalters nicht den in diesen AGB geregelten Anforderungen entspricht oder der Fahrzeughalter seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aber nicht abschliessend gemäss Ziff. IV dieser AGB verletzt bzw. unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Fahrzeughalter ist nicht möglich.

 

III. Leistungen Adrider

1.            Die Leistungen umfassen insbesondere die Vermittlung der Werbekunden, die Produktion der für die Gestaltung der Werbeflächen benötigten Klebefolien sowie die Montage und Demontage der Klebefolien mittels Partnerfirmen. Der genaue Leistungsumfang und der Ablauf der Auftragsabwicklung wird im Rahmen der Auftragserteilung fixiert.

2.            Die Werbung in Form von Klebefolien wird durch einen zertifizierten Beschrifter an den vereinbarten Flächen auf dem PKW/LKW/Anhänger angebracht. Die eingesetzten Folien erfüllen die Standardkriterien der Folienhersteller für Teil- und Vollfolierungen und lassen sich rückstandsfrei entfernen.

3.            Adrider behält sich vor, vereinbarte Beklebungstermine zu verschieben, soweit die klimatischen Verhältnisse eine Beklebung zum vereinbarten Beklebungstermin nicht zulassen.

4.            Adrider bezahlt dem Fahrzeughalter die gemäss Einzelvertrag vereinbarte Vergütung nach Ablauf der Laufzeit auf die vom Fahrzeughalter angegebene Bank-/Postverbindung. Bei Laufzeiten von mehr als drei Monaten erfolgt die Vergütung jeweils quartalsweise.

 

IV. Pflichten des Fahrzeughalters

1.            Der Fahrzeughalter garantiert, dass er als Eigentümer und/oder Halter des PKW/LKW/Anhänger berechtigt ist, den im Einzelvertrag spezifizierten PKW/LKW/Anhänger mit Klebefolien versehen zu lassen und über den PKW/LKW/Anhänger im vertraglich vereinbarten Umfang zu verfügen. Der Vertragspartner wird Adrider  von allen Ansprüchen Dritter freihalten und Adrider alle Schäden ersetzen, die aus einer Inanspruchnahme von Adrider durch Dritte entstehen.

2.            Voraussetzung für die Nutzung des Angebotes ist, dass es sich um einen PKW/LKW/Anhänger handelt, der während der Dauer der Beklebung mindestens 1 Monat und nicht älter als 10 Jahre ist. Ferner darf der PKW/LKW/Anhänger keine Werbeaufkleber aufweisen.

3.            Der Fahrzeughalter wird Adrider unverzüglich per e-mail über Änderungen des Zustandes des PKW /LKW/Anhänger sowie Beschädigungen an den Werbefolien informieren (innert 48 Stunden). Adrider wird den Fahrzeughalter dann über das weitere Vorgehen informieren.

 

4.            Der Fahrzeughalter hat mit dem im Einzelvertrag vereinbarten PKW/LKW/Anhänger am vereinbarten Beklebungsort und zum vereinbarten Beklebungstermin zu erscheinen.

5.            Der Fahrzeughalter verpflichtet sich, die Klebefolie während der vereinbarten Laufzeit nicht von seinem Fahrzeug zu entfernen, zu versetzen und/oder diese zu verändern und stets pfleglich zu behandeln.

6.            Der Fahrzeughalter bestätigt mit dieser Annahme der AGB, dass er sich im Strassenverkehr jederzeit vorbildlich verhält und das Strassenverkehrsrecht achtet.

7.            Der Fahrzeughalter bestätigt mit Annahme dieser AGB, dass das Fahrzeug, welches zur Beklebung angemeldet wird, für den Strassenverkehr zugelassen, im Zeitpunkt der Registrierung eingelöst ist und nach Strassenverkehrsrecht fahrtauglich ist.

8.            Der Fahrzeughalter akzeptiert, dass Adrider Fotografien des Fahrzeuges (mit abgedecktem Nummernschild) für Werbezwecke verwenden darf.

9.            Der Fahrzeughalter ist für die ordnungsgemässe Deklaration der Entschädigung in der jeweiligen Steuererklärung verantwortlich.

10.          Bei einem Verkauf, Diebstahl oder dem Entzug der Zulassung des Fahrzeuges bzw. des Fahrausweises oder bei Wohnsitzwechsel ins Ausland ist der Fahrzeughalter verpflichtet, Adrider unverzüglich per e-mail zu informieren. Der Einzelvertrag gilt aufgrund eines solchen Ereignisses per sofort und automatisch als aufgelöst und eine Entschädigung ist nur pro rata bis zur Auflösung des Vertrages geschuldet. Der Fahrzeughalter verpflichtet sich in diesen Fällen, die Klebefolien unverzüglich durch den definierten Beschrifter von Adrider entfernen zu lassen.

11.          Falls eine Kampagne auf Anweisung des Werbekunden frühzeitig beendet werden muss, hat der Fahrzeughalter vollen Anspruch auf die Verrechnungsperiode (Quartal). Die Kampagne kann durch den Fahrzeughalter nicht abgebrochen werden.

 

V. Montage und Demontage

1.            Die Montage der Klebefolie erfolgt durch einen zertifizierten Beschrifter am gemäss Einzelvertrag vereinbarten Termin. Die Montage dauert in der Regel ca. 30-90 Minuten. Nach Beendigung der Laufzeit verpflichtet sich der Fahrzeughalter die Folie beim definierten zertifizierten Beschrifter demontieren zu lassen. Montage und Demontage sind für den Fahrzeughalter mit keinen Kosten verbunden.

2.            Die Folie wird fachmännisch durch den zertifizierten Beschrifter montiert sowie demontiert. Für allfällige Schäden bei der Montage sowie der Demontage haftet der zertifizierte Beschrifter und nicht Adrider. Der Fahrzeughalter zeichnet Adrider frei von jeglichen Ansprüchen aus Beschädigung des Fahrzeuges.

3.            Der Fahrzeughalter ist  damit einverstanden, dass der zertifizierte Beschrifter die folgenden Kontrollen bei der Montage bzw. Demontage durchführt und die Daten an Adrider weiterleitet:

- Überprüfung sämtlicher gemachten Angaben anhand Fahrzeug- und Führerausweis, Kilometerstand, Fotografien, Folienzustand.

4.            Bei einer Laufzeit von mindestens 12  Monaten ist der Fahrzeughalter verpflichtet, nach ca. 6 Monaten die Qualität der Folien bei Adrider oder dem zertifizierten Beschrifter überprüfen zu lassen (Dauer ca. 5min.). Die Aufforderung erfolgt durch Adrider, die Terminvereinbarung erfolgt direkt mit dem zertifizierten Beschrifter. Sollte die Folie in einem ungenügendem Zustand sein, behält sich Adrider vor, die Folien auf Kosten des Fahrzeughalters neu zu verkleben.

 

VI. Datenschutz

1.            Durch die Registrierung des Fahrzeughalters auf der Online-Plattform erhält Adrider Zugang zu personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie Daten über das Fahrzeug und Fahrverhalten. Adrider ist berechtigt, diese Daten aufzubewahren und sie im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden bzw. bearbeiten. Adrider hält sich an das Schweizerische Datenschutzrecht und verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen und nicht anonymisierte Daten keiner Drittpartei zugänglich zu machen. Sämtliche Daten zu Fahrzeug und Fahrverhalten werden ausschliesslich anonymisiert an Drittparteien weitergegeben, es sei denn, eine weitergehende Datenverwendung ist gesetzlich bzw. gerichtlich vorgesehen oder es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor. Adrider ist berechtigt, anonymisierte Daten des Fahrzeughalters und des Fahrzeuges an den Werbekunden weiterzugeben. Adrider ist weiter berechtigt, die Fahrzeugdaten sowie die Telefonnummer des Fahrzeughalters an den Beschrifter weiterzugeben, um eine rasche Abwicklung zu ermöglichen.

2.            Die Daten über den Fahrzeughalter und das Fahrzeug sind nur von Adrider und dem Fahrzeughalter mittels Zugangscode vollständig einsehbar. Für sämtliche Drittpersonen sind nur anonymisierte Daten einsehbar. Der Fahrezeughalter ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Adrider verwendet moderne Sicherheitstechnologien, kann jedoch eine absolute Sicherheit im Zusammenhang mit Datenzugriff durch Dritte nicht gewährleisten und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

VII. Haftung und Gewährleistung

1.            Schadenersatzansprüche des Fahrzeughalters gegen Adrider, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

VII. Allgemeine Bestimmungen

1.            Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzten, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.

2.            Diese AGB können durch Adrider jederzeit geändert werden. Der Fahrzeughalter wird in diesem Fall durch Adrider per e-mail avisiert.

3.            Anwendbares Recht ist Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Adrider.